Schutz der Privatsphäre von Kandidaten für öffentliche Ämter

Die Freien Demokraten Leipzig fordern eine Änderung von Absatz (2) des § 20 der Kommunalwahlordnung vom 16. Mai 2018 (SächsGVBl. S. 313) des Freistaates Sachsen so, dass die Angabe der privaten Wohnanschrift von Kandidaten aus der Bekanntmachung ausgenommen ist. Die Kommune stellt die postalische Erreichbarkeit der Kandidaten sicher. Die Kommune übernimmt die Weiterleitung von Zuschriften an die Kandidaten.